Biohotel Amadeus Schwerin Landschaft

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.1)

BIOHOTEL AMADEUS

 

1 GELTUNGSBEREICH

  • 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gast-aufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 

  • 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

 

  • 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Text-form vereinbart wurde.

 

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, –PARTNER

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

Biohotel Amadeus Hotel Schwerin
Biohotel Amadeus Hotel Schwerin
Biohotel Amadeus Hotel Schwerin
Biohotel Amadeus Hotel Schwerin
Biohotel Amadeus Hotel Schwerin
Biohotel Amadeus Hotel Schwerin

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  • 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

  • 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

 

  • 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

  • 3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

 

  • 3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

  • 3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

  • 3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

 

  • 3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

  • 3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. Ergänzende Angaben: 
    • 3.9A Das Biohotel Amadeus ist ein NICHTRAUCHERHAUS. Rauchen ist bekanntlich in Mecklenburg-Vorpommern in Hotels und Gaststätten nicht mehr erlaubt. Bitte genießen Sie Ihre Frühstückzigarette außerhalb des Hotels. Unsere Mitarbeiter sind ausdrücklich angewiesen, Sie ggf. daran zu erinnern. Rauchen im Zimmer (auch aus dem geöffneten Fenster) wird mit einem Reinigungsaufschlag von € 150,- berechnet.
    • 3.9B Das Hotel stellt einen kostenlosen WLAN-Internetzugang zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass ungesetzliche Handlungen im Internet strafrechtlich verfolgt werden und den Nutzer direkt treffen.
    • 3.9C Akkus von Elektrofahrrädern dürfen aus Haftungsgründen nicht im Zimmer geladen werden. Das Hotel stellt dafür Ladeinfrastruktur an den Fahrradbügeln zur Verfügung. Für Schäden durch unsachgemäße oder fahrlässige Handlungen mit Akkus haftet der Gast in voller Höhe des entstandenen Schadens.

 

 

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)

  • 4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

 

  • 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

 

  • 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  • 4.4 Abweichend von unseren Stornobedingungen gelten bei Buchung über Booking.com, HRS.de sowie bei allen anderen Online-Plattformen mit Angeboten aus dem Biohotel Amadeus die dort Hinterlegten geänderten Stornobedingungen. Änderungen der über Online-Buchungssyteme getätigten Buchungen müssen und können nur über die Online-Buchungssyteme geändert oder storniert werden.

 

  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

  • 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  • 5.3 ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
    • – insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    • – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    • – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

 

  • 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, –ÜBERGABE UND RÜCKGABE

  • 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

  • 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

  • 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7 HAFTUNG DES HOTELS

  • 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

  • 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt soweit vorhanden die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

 

  • 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

 

  • 7.3.1 Parkplätze stellen wir im Rahmen unseres Platzangebotes zur Verfügung. Sollte kein Parkplatz frei sein besteht für das Hotel keine Verpflichtung einen Parkplatz für Sie zu besorgen. Für jedes Zimmer steht maximal 1 Parkplatz zum Preis von € 10,- je Nacht zur Verfügung.

 

  • 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • 8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 

  • 8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand die Landeshauptstadt Schwerin. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

 

  • 8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

  • 8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Biohotel Amadeus Hotel Schwerin

 

9 Ergänzende Geschäftsbedingungen Fasten

  • 1 Anmeldung, Vertrag, kein Widerrufsrecht bei touristischen Angeboten
    Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Kursleiter den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung zustande. Gemäß § 312 b Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen/Pauschalreisen nach der Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter §3. Für alle anderen Angebote (z.B. Kochkurse oder Vorträge, Gewichtscoaching) gilt: Gemäß §312b, §312d, §355 BGB haben Sie bis 14 Tage nach Anmeldung die Möglichkeit, Ihre Anmeldung zu widerrufen.

 

  • § 2 Leistung 
    Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.
    Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 200,- Euro fällig. Die Restzahlung ist entsprechend der Angaben der Buchungsbestätigung entweder spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung bzw. vor Ort am Anreisetag zu leisten.
    Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
    Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.
    Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
    Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. aller gültigen Steuern und Abgaben.

 

  • § 3 Rücktritt durch den Kunden 
    Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Kursleitung. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben:
    bis 40 Tage vor Ankunft – Anzahlung
    39 – 10 Tage vor Ankunft – 80 % des Reisegesamtpreises
    ab 9 Tage und bei Nichterscheinen – 90 % des Reisegesamtpreises
    Bei einem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird 100 % des Reisegesamtpreises fällig.
    Bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an die Kursleitung erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

 

  • § 4 Rücktritt durch die Kursleitung
    fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
    Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

 

  • 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Buchinger Fasten 
    Das Angebot ist ein so genanntes „Fasten für Gesunde“. Die Teilnahme als Erstfaster ist für 18-65jährige möglich. Fastenerfahrene können auch in höherem Alter mitmachen. Die Teilnahme unter 18 Jahre ist nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten und unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Interessenten, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen (z.B. Blutdruckmedikamente, Diabeteskranke) oder die unter einer End-Darmentzündung leiden (z.B. Morbus Crohn, akuten Hämorrhoiden), dürfen an diesem Angebot nicht teilnehmen. Sie können jedoch unter ärztlicher Aufsicht in einer Fastenklinik fasten. Adressen hierzu finden Sie bei der Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung.
    Weitere Indikationen sind vom „Fasten für Gesunde“ ebenfalls ausgeschlossen: schwangere und stillende Frauen, Interessenten mit Magenschleimhautentzündung, mit krankhaften Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht), mit Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme, mit Herzerkrankungen, regelmäßige Einnahme von Blutverdünnungsmedikamenten (z.B. Marcumar), mit Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie), mit Suchterkrankung (z.B. Alkohol, Drogen), nach frischen Operationen (mind. 8 Monate Zeitabstand), mit Krebserkrankung, Dialysepatienten, Interessenten mit sehr starkem Übergewicht, regelmäßige Einnahme von Entwässerungs- und Abführmitteln, mit Schilddrüsenüberfunktion unter ständiger Medikamenteneinnahme, mit psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depression, Schizophrenie), mit geistiger Behinderung, mit mangelnder körperlicher Fitness (z.B. Nutzung von Gehhilfen / Rollatoren). Auch hier könnte ggf. das Fasten unter ärztlicher Aufsicht in einer Klinik durchgeführt werden.
    Es gibt die Möglichkeit, vor Ort mit einem fasten-erfahrenen Arzt die individuelle Lage zu besprechen und ggf. mit ärztlichem Attest an dem Angebot teilzunehmen.

 

  • § 6 Teilnahme an einer Basischen Woche
    Im Gegensatz zu einer Fastenwoche nach Dr. Buchinger sind bei der Basischen Woche keine besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen erforderlich, so dass der §5 entfällt. Gerade auch für Personen mit Medikamenteneinnahme ist diese leichte Form der Entlastung geeignet.

 

  • § 7 Körperliche Anforderungen
    Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch.
    Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
    Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern, Nordic Walking oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.

 

  • § 8 Haftung, Haftungsbeschränkung 
    Die Kursleitung haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen. Hierfür haftet der Leistungsanbieter entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Leistungsanbieter geltend zu machen.
    Die Kursleitung haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kursleitung gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
    Schadensersatzansprüche gegenüber der Kursleitung wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung in Höhe von 3 Mio. €.
    Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
    Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • 9 Versicherung 
    Bitte beachten Sie, dass im Kurspreis KEINE Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Mehrkosten-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Versicherungen.

 

  • 10 Anwendbares Recht
    Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Fastenanbieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

 

  • 11 Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist die Landeshauptstadt Schwerin. Für Klagen des Fastenanbieters gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend.

 

  • 12 Sonstige Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Skip to content